Digitale Steuerung - Heizung smart steuern


Förderung für das Smart Home: Zuschuss, Förderkredit, Steuerbonus
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - was genau wird beim Smart Home gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme Smart Home (BEG EM) der "Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes". Das klingt kompliziert, beinhaltet aber Technik, die fast jeder kennt:
- Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
- Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten und Energiekosten
- elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler zur Visualisierung und Analyse von Heizwärmeverbräuchen
- Wohnungsdisplay bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz- und Elektroenergie
- elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate
- Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren,
- Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern
- elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen (zum Beispiel für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Verbrauch und Erzeugung von erneuerbaren Energien, Haushaltsgeräte)
- präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen et cetera
- baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster,
- Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
- intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten
Diese Smart-Home-Elemente werden alle inklusive der nötigen Elektroarbeiten gefördert.
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Wie hoch ist die BEG-Förderung für das Smart Home?
1.1 BAFA-Zuschüsse für das Smart Home
Der Zuschuss vom BAFA beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss unbedingt vor Beginn der Arbeiten beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater:in) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. Auch für Eigenleistungen ist eine Förderung möglich - förderfähig sind dann aber nur die Materialkosten.
1.2 KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen
Kombiniert werden kann die BAFA-Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. --> FAQ KfW Ergänzungskredit
1.3 KfW-Kredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Alternativ ist eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus möglich. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
Wo und wie kann ich die BEG-Förderung (BAFA-Zuschuss / KfW-Kredit) für das Smart Home beantragen?
Für alle BEG-Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird. Die Experten helfen auch bei der Antragstellung.
- BAFA-Förderung richtig beantragen
- KfW-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Förderung für Barrierefreiheit beinhaltet auch Smart-Home-Elemente
Im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen 159 (Kredit) fördert die KfW-Bank Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und eine hohe Wohnqualität gewährleisten. Damit haben Eigentümer:innen eine weitere Möglichkeit der Smart-Home-Förderung.
Wird die Bedienung von Fenstern oder Sonnenschutzelementen zur Hürde, weil die Kraft für Griff, Kurbel oder Gurt fehlt, leidet auch die Qualität eines selbstbestimmten Wohnens. Deshalb fördert die KfW im Programm Altersgerecht Umbauen auch Smarthome-Elemente:
- Wer bei einer Sanierung barrierereduzierende Bedienelemente wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore nachrüstet, kann mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren.
- Gefördert werden auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen.
- Zusätzlich förderfähig sind alle Smart-Home-Elemente zur Orientierung und Kommunikation wie die automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik, Sicherheitssystemen und Türkommunikation.
Wie hoch ist der KfW-Kredit und wo bekomme ich den?
Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159. Der Antrag auf Förderung wird über die Hausbank gestellt.
--> Wichtig zu wissen: Der Förderkredit muss unbedingt vor der Nachrüstung beantragt werden! Die Förderung erfolgt altersunabhängig - der Umbau kann also bereits weit vor dem Rentenalter beginnen.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung von Smart-Home-Elementen
Damit die nachgerüsteten Bedienelemente im Rahmen der Barrierefreiheit von der KfW gefördert werden, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Bedienelemente der automatischen Steuerung müssen großflächig bemessen sein, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar. In Frage kommen deshalb ausschließlich Kipp- und Tastschalter. Auch bewegungsabhängige Schalter sind zugelassen.
- Die Montagehöhe der Bedienelemente muss auf einer Höhe zwischen 0,80 Metern und 1,10 Metern liegen.
- Zu den Raumecken müssen die Schalter einen Mindestabstand von 0,25 Metern aufweisen.
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3. Steuerbonus für das Smart Home als Alternative
Wer in der BEG förderfähige Smart-Home-Elemente (siehe Punkt 1) aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Die entsprechenden Formulare für den Steuerbonus findest du hier.
--> Wichtig zu wissen: Ein/e Energieberater:in ist für den Steuerbonus nicht Pflicht. Berücksichtigt werden dafür nur Maßnahmen, die den Energieverbrauch optimieren. Smart-Home-Elemente der Barrierefreiheit oder für den Einbruchschutz können dagegen nur als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
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Hinweis: Da die BEG-Förderung und die Förderung für Barrierefreiheit verschiedene Elemente berücksichtigen, können die Förderprogramme teilweise kombiniert werden. Nicht möglich ist es aber, für die gleiche Maßnahme mehrere Förderungen in Anspruch zu nehmen! Auch eine Kombination von Förderung und Steuerbonus ist nicht möglich. Wer verschiedene Elemente in unterschiedlichen Programmen fördern lassen möchte, sollte unbedingt auf getrennte Rechnungen achten!
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Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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